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Besprechen Sie Ihre Erfindung mit uns, nennen Sie uns Ihre geschäftlichen Ziele. So können wir uns gemeinsam auf ein geeignetes Schutzrecht fokussieren, nachdem wir ggf. den Stand der Technik recherchiert und bewertet haben und die Aussichten eines möglichen Patents oder Gebrauchsmusters auf dem nationalen und internationalen Markt betrachtet haben.
Denn das Patent und das Gebrauchsmuster können beide Ihre Erfindung schützen.

Beide Schutzrechte unterscheiden sich aber in vielen Punkten von "A" wie Anmeldegebühr über "L" für Laufzeit bis hin zu "Z" wie Zusatzpatent. Auch wird das Patent nach Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach Formal- und Sachprüfung erteilt, während das Gebrauchsmuster lediglich einer Formalprüfung unterzogen wird, ehe es eingetragen wird.

Wo die Vor- und Nachteile des einen Schutzrechts gegenüber dem anderen liegen, besprechen wir gern mit Ihnen. Es kommt eben außer auf Ihre Erfindung selbst ganz wesentlich auch auf Ihre Geschäftsstrategie und weitere Faktoren an, wenn sich die Frage nach dem geeigneten Schutzrecht stellt.